Friedhof
Friedhofsverwaltung
Frau Regina Fallant
Parkstraße 10
02699 Neschwitz
Tel. 035933/ 30646
Fax 035933/ 32551
Öffnungszeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Friedhofsmeister
Herr Viktor Fallant
Parkstraße 10
02699 Neschwitz
Tel. 035933/ 30646
Funk 0160/ 95300 331
Vorsitzender Friedhofsausschuss
Uwe Schindler
Kontakt
Beerdigungsanmeldungen
Anmeldungen von Beerdigungen bei Herrn Fallant, Siedlerstraße 1, 02699 Neschwitz oder Tel. 0160 953 00 331.
Standsicherheit
Überprüfung der Standsicherheit von Grabdenkmälern
Immer wieder kommt es auf Friedhöfen zu schrecklichen Unfällen wenn Grabsteine umstürzen. Deshalb sind die Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen. In der zweiten Aprilhälfte wurden diese Arbeiten von Herrn Fallant und einem Mitarbeiter auf unseren Friedhöfen in Neschwitz und Saritsch durchgeführt. Sie haben dabei die genauen Vorschriften eingehalten und den geforderten Prüfdruck an einem dafür vorgesehenen Messgerät eingestellt.
Genauere Informationen dazu können in der Friedhofsverwaltung erfragt werden. Wenn die Standsicherheit eines Grabmales mangelhaft ist, wird der Nutzungsberechtigte von der Friedhofsverwaltung schriftlich informiert und aufgefordert, die Instandsetzung zu veranlassen.
Diese Maßnahme ist sicher im Interesse aller Friedhofsbesucher. Deshalb hoffen wir auf Ihr Verständnis.
Der Kirchenvorstand
Neschwitz
Friedhofsunterhaltungsgebühr
Änderung der
Friedhofsgebührenordnung
Die Kirchgemeinde Neschwitz ist als Trägerin der Friedhöfe in Neschwitz und in Saritsch verantwortlich für die Bewirtschaftung und Unterhaltung dieser Anlagen. Damit die letzte Ruhestätte unserer Vorfahren und Angehörigen ein würdiger Ort des Gedenkens und des Andenkens ist und bleibt, werden viele Anstrengungen durch die Kirchgemeinde unternommen. Die gesamten Friedhofsanlagen sind in einem sehr gepflegten Zustand, das verdanken wir dem Engagement unseres Friedhofsmeisters Herrn Fallant.
Die Finanzierung von Friedhöfen ist oft schwierig. Für die Pflege der Grünflächen, der Wege und des Baumbestandes und die Entsorgung des Abfalls fallen immer höhere Kosten an. Diese müssen auf alle Nutzer umgelegt werden. Der Kirchenvorstand hat deshalb beschlossen, die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Dabei wurde das von der Landeskirche vorgegebene Kalkulationsmodell angewandt. Das hatzur Folge, dass auch die Art und Weise der Erhebung geändert werden musste.
Der Kirchenvorstand hat in zahlreichen Überlegungen und Sitzungen versucht, die Anhebung der Gebühren so moderat wie möglich zu gestalten. Die letzte Änderung der Friedhofsgebührenordnung erfolgte 2001 auf Grund der Währungsänderung. Seit dem haben wir versucht, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen. Nun ist eine Anpassung der Friedhofsgebühren erforderlich, da die bisherigen Gebühren die Kosten nicht mehr decken.
Bisher wurden die Friedhofsunterhaltungsgebühren je Grab erhoben, das wird sich ändern. Künftig erfolgt die Erhebung je Grablager. Ein Grablager ist zum Beispiel ein Einzelgrab, ein Doppelgrab dagegen hat 2 Grablager. Die Erhebung je Grablager ist ein vorgegebener Grundsatz zur Gleichstellung aller Nutzer des Friedhofs.
Mittlerweile ist die Neukalkulation abgeschlossen und die neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen sowie vom Regionalkirchenamt genehmigt worden.
Die Veröffentlichung erfolgt im vollen Wortlaut im „Mitteilungsblatt“ Ausgabe Bautzen sowie durch Aushang in den Schaukästen unserer Kirchgemeinde am Pfarrhaus und am Friedhof Neschwitz. Gleichzeitig liegt in der Gemeindeverwaltung Neschwitz und im Pfarramt Neschwitz ein Exemplar zur Einsichtnahme aus. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten und informieren Sie sich über die Änderungen.
Die vollständige Gebührenordnung finden Sie auch auf der Website unserer Kirchgemeinde unter:
www.kirche-neschwitz/Ortsgesetze
Der Kirchenvorstand
Neschwitz
Weitere Änderungen
Die Änderung der Friedhofsgebührenordnung ist nicht das Ende unserer Vorhaben. Es stehen weitere Veränderungen an. So wird zum Beispiel zurzeit an einer landschaftsgestalterischen Überarbeitung des Friedhofs in Neschwitz gearbeitet, gleichzeitig wird der alte Friedhof um die Kirche ebenfalls der Neugestaltung unterzogen.
Die Neugestaltung und Überarbeitung der Nutzungskonzeption der Friedhofsanlage ist auf Grund des großen Flächenangebots und der relativ geringen Belegung erforderlich. Wir wollen ein Konzept zur nachhaltigen Entwicklung und Belegung erarbeiten, dass folgenden Generationen einen ebenso schönen, wie auch ehrwürdigen Ort des Gedenkens vorfinden werden.
Gleichermaßen wird derzeit die Überarbeitung der Friedhofsordnung vorgenommen. In den letzen Jahren haben sich einige Dinge geändert, die die Gestaltung von Grabanlagen und Grabmalen betreffen. Wir möchten mit der Änderung Freiräume zur Gestaltung schaffen und dennoch den Charakter unserer Friedhöfe erhalten. Es ist insbesondere beabsichtigt, die besonderen Gestaltungsvorschriften auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Der Kirchenvorstand
Neschwitz